ASH Oberhessen GbR
Alltags- und Seniorenhilfe Oberhessen
Andreas Haas - Achim Seipel - Tobias Wolf
Bürgermeister-Stier -Str. 37
36355 Grebenstein
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. „Die Alltags und Seniorenhilfe Oberhessen GbR“ ist – im Nachfolgenden- Leistungserbringer genannt.
2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,
als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann,
wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
4. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen
Bestimmungen ihre Gültigkeit.
§ 2 Dienstleistungsangebot
1. Das Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Betreuung und Begleitung (siehe
Leistungsverzeichnis), organisatorische und beratende Aufgaben, Unterstützung im täglichen Leben,
Begleitdienste und Haushaltshilfe. Weitere Dienstleistungen können angeboten werden.
2. Medizinische Pflegeleistungen sind im Rahmen des Angebots nicht vereinbart und werden auch
nicht erbracht. Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreute Person akut erkranken, so
wird sich der Leistungserbringer mit einem Arzt in Verbindung setzen und die angegebenen
Ansprechpartner informieren.
3. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche
des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.
§ 3 Vertragsabschluss
1. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber wird durch
eine schriftliche Auftragsvereinbarung vereinbart.
§ 4 Beendigung des Vertrages
1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Auftraggebers. Bei vorübergehendem stationären
Aufenthalt (Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflege etc.) ruht der Vertrag unter
Umständen.
2. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf
der Schriftform. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Leistungen
1. Der Leistungserbringer garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angestellt sowie Unfall-
und Haftpflicht versichert sind. Material und Arbeitsgeräte sind ggfls. vom Auftraggeber zu stellen.
Andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden.
2. Der Leistungserbringer behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Mängel, die durch den Leistungserbringer oder seine Mitarbeiter bei der Leistungserbringung
verursacht werden, sind unverzüglich anzuzeigen.
2. Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
§7 Zahlungsbedingungen / Termine
1. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.
2. Bei unbefristeten Verträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag sofort zur
Zahlung fällig.
4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung durch den Leistungserbringer in Verzug, wenn
er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In
diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes
zu fordern.
5. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich der Leistungserbringer vor, seine Leistung
ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 10,00 Euro Mahnkosten
in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für
rechtskräftig festgestellte oder durch den Leistungserbringer anerkannte Gegenansprüche.
6. Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere
Vereinbarung erfolgt, rechnet der Leistungserbringer gegenüber dem Kunden die tatsächlich
geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Für
einen Einsatz gilt eine Stunde als Mindesteinsatzzeit vereinbart. Jede weitere Stunde wird in 15
Minuten Blöcken berechnet.
7. Werden verbindlich vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden
abgesagt, ist der Leistungserbringer berechtigt, die komplette Gebühr dieses Einsatzes zu verlangen.
§ 8 Entgelterhöhungen
1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert
hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung
des Leistungserbringers erfolgen. 2. Dem Kunden gegenüber ist die bezifferte Entgelterhöhung für
Leistungen spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich
geltend zu machen.
§ 9 Schweigepflicht
1. Der Leistungserbringer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen
Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.
§ 10 Verbot der Mitarbeiterabwerbung
1. Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche
Dienstleistungsaufträge im Auftrag des Leistungserbringers erbringen, ist unzulässig. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie sechs Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen
Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder
anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.
2. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages
akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.
3. Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der
Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von drei
Brutto Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen
Betrag für angemessen erachtet, um einen Schaden durch die Abwerbung für den Leistungserbringer
zu kompensieren. § 11 Gerichtsstand 1. Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige
Amtsgericht des Ortes, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat.